Herzultraschall

Die Herzultraschalluntersuchung ist eine risikolose Untersuchung des Herzens mittels Ultraschall und stellt eine hervorragende Ergänzung zu EKG und Belastungs-EKG dar. Durch Aufsetzen der Ultraschallsonde an verschiedenen Punkten des Brustkorbes können die verschiedenen Bestandteile und Abschnitte des Herzens dargestellt werden.

Bei ausreichenden anatomischen Voraussetzungen kann mit Herzultraschall die rechte und die linke Herzkammer, der rechte und der linke Herzvorhof sowie die dazwischenliegenden Herzklappen beurteilt werden. Durch Herzultraschall kann erkannt werden, ob das Herz normal groß ist, ob alle Bereiche des Herzens gut arbeiten, ob die Herzklappen ihre Ventilfunktion fehlerfrei ausüben, ob der Herzmuskel verdickt ist und ob Veränderungen des Herzbeutels vorliegen.

Außerdem lassen sich mit der Herzultraschalluntersuchung die angrenzenden großen Blutgefäße wie Hohlvene und Aorta darstellen.

Wichtiger Bestandteil der Diagnostik bei Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Zuckerkrankheit und Lungenerkrankungen

Bei vielen Erkrankungen ist die Herzultraschalluntersuchung ein wichtiger Bestandteil der Diagnostik. Nicht nur bei Erkrankungen des Herzens, sondern auch z. B. Bluthochdruck, Zuckerkrankheit und bei Lungenerkrankungen liefert die Herzultraschalluntersuchung wichtige Informationen.

Bei Herzrhythmusstörungen, bei Durchblutungsstörungen am Herz, bei akutem oder auch bereits länger zurückliegendem Herzinfarkt, bei Herzschwäche, Herzmuskel- oder Herzklappenerkrankungen, Erkrankungen des Herzbeutels sollten regelmäßig Untersuchungen mittels Herzultraschall erfolgen.

Auch bei anderen Erkrankungen wie z.B. Bluthochdruck, stattgehabte Lungenembolie, COPD (chronische Bronchitis mit Verengung der Atemwege) oder Diabetes (um nur einige zu nennen) können gelegentliche Untersuchungen mittels Herzultraschall sinnvoll sein.

Bei der Abklärung von zunächst unklaren Beschwerden wie zum Beispiel Atemnot, Brustschmerz, fehlender oder nachlassender körperlicher Leistungsfähigkeit liefert der Ultraschall des Herzens wichtige Informationen.

Bedauerlicherweise darf seit vielen Jahren die Untersuchung des Herzens mittels Herzultraschall nur noch von fachärztlich niedergelassenen Internisten (z. B. Kardiologen oder Nephrologen) mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, obwohl viele hausärztlich niedergelassene Internisten sowohl über die entsprechende Ausbildung als auch die erforderlichen Geräte verfügen.

Bild einer Herzultraschall-Aufnahme
Bild einer Herzultraschall-Aufnahme