Infos für Patienten

Praxis am 12. und 13. Juli geschlossen

Am 12.7. und 13.7.23 bleibt die Praxis wegen Wartungsarbeiten an der EDV-Anlage geschlossen. Vertretung übernimmt die Praxis Esser/Keymis, Schillingsrotterstrasse, 50996 Köln.

Videosprechstunde

Ab sofort können wir in der Praxis eine Videosprechstunde anbieten.

Dadurch können nicht zwingend notwendige Praxisbesuche vermieden werden.

Ausserdem ergibt sich für Patienten eine grosse Zeitersparnis, da keine An und Abfahrt und keine Wartezeit vor Ort anfällt.

Hierzu benötigen wir Ihre Einverständnis und Ihre mail-Adresse.

Sie benötigen ein Smartphone, ein Tablet oder ein Laptop/PC (mit Kamera).

Sollten Sie eine Videosprechstunde wünschen, melden Sie sich bitte in üblicher Weise zwecks Terminvereinbarung  in der Praxis.

Ärztin verstärkt unser Team

Wir freuen uns, dass seit dem 1.7.2020 Frau Jessica Schröder unser Team verstärkt.

Frau Schröder ist Internistin und Diabetologin und steht den Patienten mit ihrer reichhaltigen medizinischen Erfahrung und ihren umfassenden Fähigkeiten im Gebiet der Diabetologie, Angiologie und Inneren Medizin zur Verfügung!

Ab dem 1.1.2021 hat Frau Schröder den Praxissitz von Dr. Worth übernommen und führt die Praxis zusammen mit Dr. Schott weiter.

Dr. Worth wird den Patienten  in zeitlich reduziertem Umfang weiterhin zur Verfügung stehen

Gesundheitsnetz Köln Süd (GKS)

Unsere Praxis hat sich im Gesundheitsnetz Köln Süd mit anderen Praxen zusammengeschlossen.Mittlerweile zählen wir über 80 Mitglieder und wurden von der KV als eines der ersten Ärztenetze als förderungswürdig anerkannt. Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, den Patienten eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung weiterhin zu gewährleisten. Lange Wartezeiten auf Arzttermine sollen möglichst vermieden werden.

Wegen der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen und dem zunehmenden finanziellen Druck im Gesundheitswesen, erscheint uns die enge Zusammenarbeit mit anderen Praxen, den umliegenden Kliniken und weiteren medizinischen Dienstleistern erforderlich, um Ressourcen besser zu nutzen und die disziplinübergreifende Zusammenarbeit der Ärzte im Sinne der Patienten zu intensivieren.
Durch die Vernetzung möchten wir den Patienten einen sehr raschen und reibungslosen Zugang zu erforderlichen medizinischen Leistungen ermöglichen. Das GKS ist an überregionalen Projekten (z.B. Telemedizin) beteiligt, die teilweise vom Innovationsfond des Landes NRW gefördert und finanziert werden. Mehr dazu auf der Homepage des GKS.

In verschiedenen Arbeitskreisen wird daran gearbeitet, Strukturen und Abläufe zwischen den einzelnen Praxen zu optimieren , um Wartezeiten auf Termine zu verkürzen.

Wenn Sie mehr über das Gesundheitsnetz erfahren möchten, nehmen Sie einen Flyer aus unserer Praxis mit oder schauen Sie unter www.gks-gesundheitsnetz.de

Hautkrebsvorsorge

Seit dem 1.7.2008 ist die Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs eine Kassenleistung.Versicherte können diese bei Hautärzten und dazu ermächtigten Hausärzten wahrnehmen.Seit September 2008 wird diese Leistung auch in unserer Praxis für alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr (bei einigen Krankenkassen bereits ab dem 18. Lebensjahr) angeboten.

Hierbei wird die ganze Hautoberfläche vom Arzt untersucht.Gerne kann diese Untersuchung mit dem sogenannten Check-Up 35 oder der allgemeinen Krebsvorsorge kombiniert werden. Der Checkup (Gesundheitsuntersuchung steht jetzt auch für alle unter 35 jährigen einmalig bis zum vollendeten 35. Lebensjahr zur Verfügung

Datenschutz

Gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz machen es erforderlich, dass jeder Patient eine Datenschutzerklärung unterschreibt. Außerdem soll jeder Patient mindestens eine Person benennen, die berechtigt ist z.B. Rezepte stellvertretend in Empfang zu nehmen.

Vorsorgeuntersuchungen

Immer wieder wird in unserer Praxis nachgefragt, ab welchem Lebensalter und in welchen Abständen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden können.

Ab dem 35. Lebensjahr dürfen Versicherte alle 3 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung (Checkup 35) durchführen lassen. Diese umfasst die Erfassung der Krankenvorgeschichte, der Risikofaktoren für Herzkreislauferkrankungen, die Bestimmung von Cholesterin und Glucose (Zucker) im Blut, die Urinuntersuchung und eine Ganzkörperuntersuchung durch den Arzt. Hierbei sollte auch der Impfstatus erfasst und ggfs. aktualisiert werden. Deswegen bitte den Impfausweis vorlegen.

Alle 18 bis 35-Jährigen dürfen einmalig die Gesundheitsuntersuchung durchführen lassen. Hierbei sollte der Impfstatus aktualisiert werden. Deswegen sollte der Impfausweis vorgelegt werden.

Ab dem 35. Lebensjahr (bei manchen Krankenkassen sogar schon ab dem 18. Lebensjahr) dürfen Versicherte das sogenannte Hautkrebsscreening wahrnehmen. Hierbei erfolgt eine Untersuchung der kompletten Hautoberfläche durch den Arzt. Beim Vorliegen verdächtiger Hautstellen erfolgt dann eine Überweisung zum Hautarzt.

Ab dem 45. Lebensjahr können Männer eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung (Prostata) durchführen lassen.

Ab dem 50. Lebensjahr (Männer) bzw. ab dem 55. Lebensjahr (Frauen) wird die Durchführung einer Vorsorgedarmspiegelung allen Versicherten empfohlen und von den Krankenkasssen bezahlt. Bei unauffälligem Befund sollte nach 10 Jahren nochmals eine Darmspiegelung durchgeführt werden.

Hierbei wird nach kompletter Darmentleerung die Darmschleimhaut mit einem Endoskop auf das Vorliegen sogenannter Polypen, die eine Vorstufe von Darmkrebs darstellen, untersucht. Sollten Polypen gefunden werden, können diese bei der Untersuchung endoskopisch abgetragen werden.

Bei Männern über 65 Jahre soll im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen mittels Ultraschall eine Untersuchung auf eine Erweiterung der Bauchschlagader erfolgen (Aortenaneurysma).

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass alle Menschen gelegentlich ihren Impfstatus überprüfen lassen sollten. Hierfür stehen wir gerne zur Verfügung.

Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen führen wir nicht durch. Diesbezüglich fragen Sie bitte Ihre/n Frauenarzt/Frauenärztin.

Impfungen

Impfungen sind eine der effektivsten medizinischen Maßnahmen, die es gibt. In jedem Alter sollte der Impfstatus aktualisiert werden.

Die Impfempfehlungen sind abhängig von Alter, Vorerkrankungen und regionalen Gegebenheiten.

Eine Besonderheit stellen Reiseimpfungen da, bei denen individuelle Empfehlungen je nach Reiseland und Reisegewohnheiten ausgesprochen werden.

Die für Sie zutreffenden Impfempfehlungen besprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt oder mit einer unserer erfahrenen medizinischen Fachangestellten.

Generell ist die regelmäßige Auffrischung der Impfung gegen Diphterie und Tetanus (alle 10 Jahre) zu empfehlen. Bei der nächsten Auffrischung sollte dann auch einmalig gegen Keuchhusten geimpft werden.

Für alle nach 1970 geborenen Menschen wird eine Masernauffrischimpfung empfohlen, wenn nicht im Kindesalter 2 Impfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.

Für Menschen über 6o Jahre und für jüngere Menschen mit Herzkreislauferkrankungen, Lungenerkrankungen und Erkrankungen, die mit einer Schwächung des Immunsystems einhergehen (z.B. Diabetes, Leberzirrhose, Rheuma, chronisch entzündliche Darmerkrankungen) wird die jährliche Grippeimpfung, eine Impfung gegen Pneumokokken (Erreger der Lungenentzündung) und die Impfung gegen Gürtelrose empfohlen.

Die Impfung gegen FSME (durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung)wird für bestimmte Teile Deutschlands und angrenzende Länder empfohlen.

Die Aufzählung ist nicht umfassend. Abweichungen und Ergänzungen können erforderlich sein.

HCT-haltige Präparate

Der Wirkstoff HCT (Hydrochlorothiazid) findet sich in vielen zur Blutdruckbehandlung eingesetzten Medikamenten. Es gibt Hinweise dafür, dass das Auftreten von weißem Hautkrebs durch die langjährige Einnahme von HCT wahrscheinlicher wird.

Das Präparat darf zur Zeit weiter verordnet werden. Es handelt sich um eines der effektivsten Blutdrucksenker mit jahrzehntelang erwiesenem Nutzen.

Bei bereits eingetretenem weißen Hautkrebs sollte das Präparat nicht weiter eingenommen werden. Sollten Sie eine Fortsetzung der Therapie mit HCT nicht wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zwecks Therapieumstellung.

Aut-idem-Kreuz (Ersatz von rezeptierten Arzneimitteln)

Die Apotheken sind berechtigt, rezeptierte Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Präparat in der gleichen Dosis und gleicher Packungsgrösse zu ersetzen. Viele Arzneimittelhersteller haben mit den Krankenkassen Rabattverträge abgeschlossen, die sich leider sehr häufig ändern. Deshalb sind die Apotheken verpflichtet, bestimmte Präparate abzugeben, bei denen ein Rabattvertrag mit Ihrer Krankenkasse besteht. Deswegen erhalten Sie nicht immer genau das Präparat, das auf dem Rezept angegeben ist, Farbe und Form der Tabletten kann anders sein, der Wirkstoff und die Dosis sind garantiert gleich. Das Ersetzen eines Medikamentes kann durch den Arzt durch das Markieren des Rezeptes mit dem sogenannten „aut-idem-Kreuz“ verhindert werden. Dies darf der Arzt aber nur in begründeten Ausnahmefällen tun, um nicht gegen das ihm auferlegte Wirtschaftlichkeitsgebot in seinem Verordnungsverhalten zu verstoßen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

Weiterbildungen

Die Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen lag uns schon immer am Herzen. Im Rahmen unserer diabetologischen Schwerpunktpraxis beschäftigten wir schon immer eine hauptamtliche Diabetesberaterin. Weiterhin beschäftigen wir diabetologisch geschulte medizinische Fachangestellte sowie eine pulmologisch (speziell für Lungenerkrankungen wie Asthma oder chronische Bronchitis) geschulte medizinische Fachangestellte und eine Wundmanagerin, die sich speziell um schlecht heilende Wunden z.B. bei Diabetes oder chronischen Venenerkrankungen (Ulcus cruris) kümmert. Eine unserer medizinischen Fachangestellten hat die Weiterbildung zur Praxismanagerin erfolgreich absolviert.

Einnahme von Schlaftabletten

Wie eine große Studie mit ca. 30.000 Menschen in den USA gezeigt hat, weisen Menschen, die regelmäßig oder nur gelegentlich Schlaf- oder Beruhigungsmittel einnehmen, eine deutliche Übersterblichkeit auf.

Bereits bei nur gelegentlichem Gebrauch dieser Medikamente steigt das Sterberisiko um das 3,6-fache, bei regelmäßigem Gebrauch auf das 6-fache.

Zu diesen Präparaten gehören z.B.: Oxazepam, Praxiten, Bromazepam, Zolpidem, Zopiclon und viele andere mehr.

Sprechen Sie uns auf alternative Methoden zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen an. Wenn eine Behandlung mit diesen Medikamenten erfolgt, sollte sich diese über maximal 4 Wochen erstrecken.

Eine Verordnung über mehr als 4 Wochen ist in der Regel nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Falls trotzdem eine Weiterverordnung erfolgen soll, kann dies nur auf Privatrezept geschehen.