Die Apotheken sind berechtigt, rezeptierte Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Präparat in der gleichen Dosis und gleicher Packungsgrösse zu ersetzen. Viele Arzneimittelhersteller haben mit den Krankenkassen Rabattverträge abgeschlossen, die sich leider sehr häufig ändern. Deshalb sind die Apotheken verpflichtet, bestimmte Präparate abzugeben, bei denen ein Rabattvertrag mit Ihrer Krankenkasse besteht. Deswegen erhalten Sie nicht immer genau das Präparat, das auf dem Rezept angegeben ist, Farbe und Form der Tabletten kann anders sein, der Wirkstoff und die Dosis sind garantiert gleich. Das Ersetzen eines Medikamentes kann durch den Arzt durch das Markieren des Rezeptes mit dem sogenannten „aut-idem-Kreuz“ verhindert werden. Dies darf der Arzt aber nur in begründeten Ausnahmefällen tun, um nicht gegen das ihm auferlegte Wirtschaftlichkeitsgebot in seinem Verordnungsverhalten zu verstoßen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.